Stahlbetonbauteile zu schützen und instand zu setzen ist eine technisch und wirtschaftlich äußerst herausfordernde Aufgabe.
Umfangreiches Fachwissen und praktische Erfahrung der am Bau Beteiligten ist Grundvoraussetzung für die Instandsetzung eben jener Bauwerke. Angefangen von einer umfangreichen Bauwerksuntersuchung, über eine solide Planungsleistung auf Basis des neu eingeführten Regelwerks für Instandsetzung von Stahlbetonbauteilen (TR-Instandhaltung des DIBT, 2021), bis hin zu hochqualifizierten Handwerkern ist hier ein reibungsloses Zusammenspiel der einzelnen Gewerke, überwacht durch eine engmaschige Bauüberwachung, notwendig, um den Erfolg der geplanten Instandsetzungsmaßnahme zu gewährleisten.
In diesem Zusammenspiel mehrere Beteiligter, geschieht es leider immer wieder, dass durch den Auftraggeber bestellte Leistungen nicht zufriedenstellend erbracht werden.
Hierzu zählen zum Beispiel:
Eine Klärung der Verantwortung für den ausbleibenden Erfolg der Maßnahme bringt an dieser Stelle ein Gutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen für Betoninstandsetzung.
Sofern sich die streitenden Parteien auf Basis dieses Privatgutachtens nicht einig werden können, dient dieses Privatgutachten in der folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung dem hinzugezogenen Juristen des Auftraggebers als Grundlage für seine weitere Argumentation vor Gericht.
Ferner hat ein zugezogener Gerichtssachverständiger diese Privatgutachten in seiner Bewertung zu beachten.
Weitere Gutachtenformen wie selbstständiges Beweisverfahren gemäß §§ 485 ZPO oder das Schiedsgutachten kommen in der Praxis kaum zur Anwendung und werden an dieser Stelle deshalb nicht weiter ausgeführt. Sofern Sie an diesen Gutachten Interesse haben, sprechen Sie uns gerne an. Selbstverständlich sind wir auch hier tätig für Sie.